Choisir une langue

Rechercher

Devenir membre

Devenez membre de la FSFM!
Inscription ici

 

Assemblée ordinaire des délégué-e-s de la FSFM 

Samedi 21 avril 2012 à Berne

Inscription: info@svamv.ch

Home FSFM
Écrit par Administrator   
Lundi, 03 Mars 2008 15:56
There are no translations available.

Dr. med. Yvonne Gilli: Als Nationalrätin und aktuell Regierungsratskandidatin im Kt. St. Gallen unterstütze ich Ihre Anliegen. Kinder sind ein Armutsrisiko, das ist ein Armutszeugnis für die Schweiz. Einelternfamilien sind in mehrfacher Hinsicht starken Belastungen ausgesetzt. Sie haben ein Recht auf eine unbürokratische und zweckmässige Unterstützung, wie dies von Ihnen gefordert wird. Dazu gehören eine einheitliche Regelung bei der Alimentenbevorschussung und Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe - ebenso wichtig sind qualifizierte und bezahlbare Tagesstrukturen für die Kinder und vieles mehr. (25. Februar 2008)



Claudia: Toll, dass mal wieder ein Anstoss lanciert wird, etwas gegen die Armut und den ewigen 'Existenzkampf' Alleinerziehender und ihrer Kinder zu unternehmen. Als selber seit 16 Jahren allein erziehende Mutter dreier Kinder bin ich 80% erwerbstätig und 'dauernd' in Weiterbildung, damit der Lohn auch zum Leben reicht. Trotzdem bleibt Ende Monat nichts übrig, ich verdiene seit kurzem jedoch gerade 'zu viel', um die Alimente bevorschusst zu erhalten (Da die Kinderbetreuungskosten nicht berücksichtigt werden, Kt AG).
Ein verbindlicher Mindestbetrag für die Kinderalimente ist längst überfällig. Die Idee hätte von mir sein können, ich habe schon vor 15 Jahren nicht begriffen, warum Halb-Waisen und Kinder von IV-Rentnern (oft) besser gestellt sein sollen als Kinder sonstiger Alleinerziehender. (Das Kind einer Bekannten erhält nach 8 Jahren zum 1. mal Unterhaltsbeiträge - seit der Vater IV-Rentner ist!).
Eine allfällige Einkommenslimite für die Bevorschussung (mindestens bis zu obigem Mindestbetrag) sollte die effektiven Kinderbetreuungs- und anderen Arbeitsauslagen berücksichtigen, damit Erwerbseinkommen anderen Einkommen (Frauenalimente, erhältliche Kinderalimente, Renten,...) gegenüber nicht benachteiligt wird. Ausserdem soll meiner Ansicht nach Erwerbstätigkeit durch einen 'Bonus' belohnt werden und nicht voll angerechnet werden. Die Alimente sollen auch nicht nur bis zur Volljährigkeit oder bis 20, sondern entsprechend der gesetzlich verankerten elterlichen Unterhaltspflicht (Abschluss der Erstausbildung/ 25J) bevorschusst werden - allenfalls mit eigenem Anspruch des volljährigen Kindes gemäss seinem Einkommen (mind. existenzsichernde Limiten und klare Regelung der Anrechenbarkeit des Unterhaltsbeitrages des bisher obhutsberechtigten Elternteils).
Die Aufteilung eines allfälligen Mankos auf beide Eltern würde ich  begrüssen, sind doch einerseits Sozialhilfeleistungen grundsätzlich  rückzahlungspflichtig (je länger desto mehr nicht nur bei einer Erbschaft, sondern ziemlich schnell mal (und mit rel. langen Verjährungsfristen), wenn's einem finanziell besser geht, z.B. nachdem die Kinder 'flügge' sind - gerade, wenn man sich weitergebildet hat). Anderseits finde ich die Idee gut, dass auch der Alimentepflichtige Elternteil in die Pflicht genommen wird, alles denkbar mögliche zu unternehmen, um seinen Pflichten nachzukommen (das tut der obhutsberechtigte Elternteil schliesslich notgedrungenermassen auch). Ob der Alimentenpflichtige ggf. Ergänzungsleistungen beantragen können soll bin ich etwas unschlüsslig: einerseits soll er auch erst mal alle andern Möglichkeiten ausschöpfen müssen (Vollzeitstelle, Weiterbildung, ernsthafte Bemühungen überhaupt eine Stelle zu finden/ anzunehmen/ zu behalten, selbständig Erwerbende mit angeblich kleinem Einkommen allenfalls unselbständige Erwerbsarbeit annehmen...), anderseits würde es neue Probleme schaffen, wenn der Alimentenpflichtige Ergänzungsleistungen erhält, seinen Unterhaltsverpflichtungen jedoch trotzdem nicht nachkommt. Die Idee, dass jeder Alimentenpflichtige auch die Möglichkeiten haben soll, seinen Verpflichtungen nachzukommen, finde ich jedoch grundsätzlich gut.
Die Sache mit der Besteuerung halte ich für ein 2-schneidiges Schwert: Dass die Kinderalimente weder beim alimentepflichtigen noch beim obhutsberechtigten Elternteil versteuert werden sollen, wird wohl politisch nicht durchsetzbar sein und leuchtet auch nicht ein: eine 2-Eltern-Familie kann die Kinderkosten ja auch nicht abziehen (abgesehen vom Kinderabzug, den ja auch allein Erziehende vornehmen können). Ausserdem finde ich es heikel, wenn die Unterhaltsbeiträge vom Obhutsberechtigten nicht versteuert werden sollen, da so eine Ungleichbehandlung von Alimenten, Renten und ersatzweise durch Erwerbsarbeit finanzierten Kinderkosten (wieder) eingeführt würde. Die Alleinerziehende, deren Kinder keine (oder allenfalls einen Mindestbetrag an) Alimente erhalten, muss ihr gesamtes Erwerbseinkommen (das sie bereits durch höheren Einsatz erarbeiten muss, wobei sie dadurch auch höhere Kinderbetreuungskosten und Arbeitsauslagen hat) versteuern, ihre Kollegin, die grosszügigen Kinderunterhalt erhält, muss diesen nicht versteuern. Wie im SVAMV-Artikel angemerkt, hat diese Ungleichbehandlung wiederum einen Folgeeffekt auf Sozialleistungen wie Krankenkassen-Verbilligung, Kinderbetreuungs-Tarife und andere Vergünstigungen. Um diese Ungleichbehandlung zu vermeiden und das Problem grundsätzlicher anzugehen, würde ich bevorzugen, dass die vollen notwendigen Kinderbetreuungskosten abzugsfähig wären (inkl. Betreuung für Weiterbildung, denn diese ist der Schlüssel aus der Armut). Ausserdem soll der reduzierte Familientarif weiterhin Anwendung finden und/oder die Kinderabzüge müssten den effektiven notwendigen Kinderkosten entsprechen, was auf eine Steuerbefreiung des  Existenzminimums hinauslaufen würde (nicht nur für Alleinerziehende). Dass Alimente für minderjährige Kinder oder für Volljährige in Ausbildung gleich behandelt werden sollen, sollte eigentlich selbstverständlich sein (schliesslich endet die gesetzliche elterliche Unterhaltspflicht ja auch nicht mit der Volljährigkeit).
Ein weiterer - meines Erachtens sehr wichtiger Punkt - wäre die Ermöglichung/ Unterstützung/ Förderung der Weiterbildung nicht nur zur beruflichen Integration, sondern auch zum beruflichen Weiterkommen. Denn gerade mit mehreren Kindern und mangelhaften oder fehlenden Alimenten ist eine Existenzsicherung nur möglich mit einem mindestens durchschnittlichen Salär. Als Hilfskraft kann vom Lohn ja kaum die Kinderbetreuung finanziert werden. Ausserdem kann mit einer besseren Qualifikation allenfalls auch vermieden werden, dass ein Vollzeitpensum angenommen werden muss, um die Familie durchzubringen und somit mehr Zeit für die Kinder (und den Haushalt, die Beziehungspflege zu den Nachbarn/Grosseltern, auf die man immer wieder angewiesen ist...) bleibt. Wie diese Unterstützung aussehen könnte ist nicht einfach zu  beantworten. Ich denke es müssten verschiedene Faktoren zusammenspielen: berufsbegleitende (Fern-)Studiengänge zu bezahlbaren Preisen (oft gehen diese - im Gegensatz zu Vollzeitstudien - von finanzkräftigen Vollverdienern aus), Stipendien auch für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungen ohne Alterslimit (unter vernünftiger Berücksichtigung der Kinderkosten (inkl. Kinderbetreuungskosten) bei der Anspruchsberechtigung), Anspruch auf Weiterbildungskurse der RAV auch ohne 'Stempeln' (warum sollen Alleinerziehende schlechter gestellt sein als Arbeitslose?), Anrechnung sinnvoller Weiterbildungskosten (inkl. Kinderbetreuung!) bei der Sozialhilfe (diese hat ja auch die Aufgabe, die finanzielle Selbständigkeit zu fördern), ...
Ich hoffe, dass die eine oder andere Idee umgesetzt werden kann - möglichst bevor meine Kinder alle erwachsen sind...
(5. März 2008)


Zur Klärung: Das SVAMV-Modell sieht vor, dass die Ergänzungsleistungen für Eltern, wie heute diejenigen zur AHV/IV, nur bezogen werden können, wenn die Bedürftigkeit nachgewiesen ist. Bei Problemen soll die Alimentenhilfe weiterhin dafür sorgen, dass das Kind den Mindestunterhaltsbeitrag vom EL-beziehenden Elter erhält. Auch eine direkte Auszahlung an das Kind resp. die Alleinerziehende ist denkbar. Und: Beiträge, die in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht bezahlt werden, oder Ersatz dafür (Renten) sind kein Einkommen, sondern die Kinderkosten, die bei dem, der sie entrichtet anfallen. Es gibt keinen Grund, diese Kinderkosten steuerlich bei getrennten Eltern grundsätzlich anders zu behandeln als bei Eltern in Zweielternfamilien.

Anna Hausherr

 

 

Franziska Teuscher, Nationalrätin Kt. Bern: Ich unterstütze auch in Zukunft eure Forderungen, wo auch immer ich kann. (5. März 2008)

 

 

Christine Häsler, Grossrätin Kt. Bern: Die Anliegen des SVAMV sind auch meine Anliegen. Sie verdienen Unterstützung, gerade auch in der Politik. Diese Unterstützung biete ich gern - aus eigener Erfahrung und aus Überzeugung. (5. März 2008)

 

 

Eva B. Keller, Kantonsrätin SP, Uetliburg SG

Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass Kinder heute ein Armutsrisiko darstellen. Das ist stossend! Einelternfamilien sind von diesem Risiko besonders betroffen. Es ist daher sehr zu begrüssen, dass der SVAMV Lösungsvorschläge erarbeitet hat und sie zur Diskussion stellt.

Die Stossrichtung dieser Lösungsvorschläge begrüsse ich sehr. Die Alimentenbevorschussung muss verbessert und einheitlich geregelt werden, zum Schutz der Kinder und des sie betreuenden Elternteils. Lösungen, die ein Abgleiten in die Abhängigkeit von Sozialhilfe verhindern, sind zu begrüssen und zu unterstützen.

Steuergesetze sowie Systeme zur finanziellen Unterstützung minderbemittelter Familien (seien es Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen oder anderes) sind so auszugestalten, dass sich Arbeit lohnt. Das Problem existiert ja nicht nur bei Familien, dass manchmal der Anreiz zu Erwerbstätigkeit fehlt, weil dann sofort die finanzielle Unterstützung wegfällt oder stark vermindert wird. Lösungen dazu werden gesucht. Es braucht aber selbstverständlich auch ein gut ausgebautes Angebot an ausserfamiliären Betreuungsangeboten für Kinder berufstätiger Eltern! Hier ist immer noch viel zu tun!

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich der SVAMV vorwiegend den Problemen der Einelternfamilien annimmt. Dort sind sie ja auch am grössten. Aus meiner Sicht sind die vom SVAMV erarbeiteten Lösungen von der Politik aufzunehmen und darauf zu prüfen und allenfalls so zu ergänzen, dass auch bedürftige Zweielternfamilien aus der Armutsfalle geholt werden können.

Um die Armutsfalle für Kinder im weitesten Sinn umgehen zu können, sind auch Massnahmen im Bildungsbereich wichtig: frühe Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund, ein für alle erschwinglicher Musikunterricht, ein gut ausgebautes und vereinheitlichtes Stipendienwesen u. v. m. Mit HarmoS sind wir auf dem richtigen Weg. Doch wie heisst es so schön: „Es gibt viel zu tun, packen wir’s an!“.

Es ist gut, dass es den SVAMV gibt! (5. März 2008)

 

 

Astrid Lüttich, Verein Alleinerziehende Österreich

Auch ich habe Ihre Forderungen zur Armutsbekämpfung von Alleinerziehenden mit großem Interesse gelesen, man könnte es fast eins zu eins auf Österreich übertragen. Hier wäre eine europäische Zusammenarbeit sinnvoll, ich könnte mir z.B. sehr gut eine Tagung zu diesem Thema vorstellen. Vielleicht sind wir ja gemeinsam stärker. liebe Grüße in die Schweiz

Astrid Lüttich

Verein für allein erziehende Mütter und Väter
www.alleinerziehende.org
(5. März 2008)

LAST_UPDATED2
 
FSFM Fédération suisse des familles monoparentales, CP 334, 3000 Berne 6,
tél 031 351 77 71, info@svamv.ch

Dons

Les familles monoparentales et leurs enfants comptent sur nous depuis 1984!

784796_printk2

Vous aussi, soutenez les offres de la FSFM!
Votre aide est un bon investissement

Un cordial merci!
Sans vous, ce n'est pas possible.

CCP 90-16461-6, 3006 Berne

Besoin d'un bulletin de versement? info@svamv.ch

News

Vos enfants ne reçoivent pas leurs pensions alimentaires – que faire?

La fiche d'information de la FSFM donne aux familles monoparentales et aux personnes intéressées une vue d'ensemble sur les principales informations touchant la question. --> PDF

La publication en allemand (Wie kommen Kinder zu ihren Alimenten ? Ratgeber zur Alimentenhilfe) peut être obtenue auprès du
Secrétariat central de la FSFM: info@svamv.ch
tél. 031 351 77 71

Sondage

Comment notre Site a-t-il retenu votre attention?