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Home Medien und Politik Aus dem Bundesgericht
Aus dem Bundesgericht
Grosseltern als indirekte "Zahlväter" PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 31. Juli 2007 um 18:13

Grosseltern als indirekte "Zahlväter"


Vom Grundsatz, bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Alimentenpflichtigen nur auf dessen Lebensbedarf und Nettoeinkommen abzustellen, ist das Bundesgericht im Falle eines Vaters, der eine Weiterbildung absolviert und von seinen Eltern finanziell unterstützt wird, abgewichen.
Ohne die Beiträge der Eltern wäre das Existenzminimum des Mannes nicht gedeckt, so dass er keine Alimente zahlen könnte.
Da die Mutter aber nicht alleine für das Kind aufkommen kann, müsste er seine Ausbildung abbrechen.
Da dies nicht der Absicht seiner Eltern entsprechen dürfte, dürfen deren Beiträge ausnahmensweise doch berücksichtigt werden.
Dies liegt auch im Interesse ihres Sohnes, der seine Weiterbildung fortsetzen kann.
Und: Da die Eltern des Mannes die Grosseltern des Kindes sind, könnten sie von diesem unter Umständen auf Grund der Unterstützungspflicht unter Verwandten (Art. 328 ZGB) direkt belangt werden.

Urteil 5C.299/2001
NZZ 21.3.2002
 
Alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf Steuerabzug PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 31. Juli 2007 um 18:12

Alleinerziehende Mutter hat Anspruch auf Steuerabzug für ihre mündigen, in Ausbildung stehenden Kinder


Das Gesetz über die direkte Bundessteuer verlangt nicht, dass der erziehenden Mutter der Kinderabzug zu verweigern ist, weil dem zahlenden Vater der Unterstützungsabzug gewährt wird, oder umgekehrt.
Es schliesst nur aus, dass ein Elternteil gleichzeitig den Erziehungs- und den Unterstützungsabzug geltend machen kann.
Das Bundesgericht gewährte einer Mutter, die für drei in Ausbildung stehende volljährige Kinder sorgt, den Kinderabzug und den erhöhten Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen.
Der Vater kann die Alimente wegen der Volljährigkeit der Kinder nicht direkt abziehen, aber den Unterstützungsabzug geltend machen.

Urteil 2A.406/2001 vom 23.1.02
NZZ, 26.6.02

 
Bundesgericht gibt Alleinerziehenden Recht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 31. Juli 2007 um 18:12

Bundesgericht gibt Alleinerziehenden Recht

Bundesgericht: Ein- und Zweielternfamilien müssen gleich besteuert werden


Das Bundesgericht hat am 26. Oktober 2005 entschieden, dass die Alleinerziehenden genau die gleiche Steuerlast tragen müssen, wie Verheiratete mit der gleichen Anzahl Kinder (2A. 471/2004). Dank dem SVAMV konnte dieser Musterprozess geführt und gewonnen werden.

Die praktischen Konsequenzen sind noch nicht für alle Kantone klar. Wichtig ist, dass Alleinerziehende vor allem in den Kantonen SG, TG, AI, AR, SZ, BE und NE in ihren Steuerveranlagungen kontrollieren, ob sie den Verheiratetentarif erhalten haben (meist Tarif "V" oder Tarif "II"). Wenn dies nicht der Fall, muss unbedingt innert der Rekursfrist Rekurs (oder Einsprache) gemacht werden. Bei allen Steuerveranlagungen ab dem Jahr 2001, die – auch aus andern Gründen – noch nicht rechtskräftig sind, kann noch verlangt werden, dass der Verheiratetentarif gewährt wird.

Bei Fragen und Problemen gibt das Sekretariat Auskunft. Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Medienmitteilung des SVAMV weiter >> download PDF 124 KB
 
Thurgau: Steuern und Alleinerziehende PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, 31. Juli 2007 um 18:09

Thurgau: Steuern und Alleinerziehende


Im Kanton Thurgau werden Einelternfamilien steuerlich besser gestellt. Die Alleinerziehenden mit kleineren Kindern erhalten neu das Teilsplitting, wer für mündige Kinder sorgt, muss allerdings dafür kämpfen. Hier ist Eigeninitiative gefragt.


Alleinerziehende haben im Kanton Thurgau neu Anrecht auf das Teilsplitting wie die Ehepaare. Dies gilt für alle, die mit nicht volljährigen Kindern im gleichen Haushalt leben, also überwiegend für Mütter. (Die Alimentenzahlenden können dafür weiterhin den Unterhalt steuerlich abziehen.)

Den Alleinerziehenden mit volljährigen Kindern wird das Teilsplitting nur gewährt, wenn das Kind im gleichen Haushalt wohnt und die Mutter belegen kann, dass sie überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Das betrifft vor allem Mütter mit Kindern in Ausbildung. Wie das Steueramt auf Anfrage informiert, ist das Einkommen des Kindes, insbesondere Lehrlingslohn und Stipendien, für die Eltern nicht steuerrelevant.

weitere Informationen: download PDF 111KB
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SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch

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