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Geschrieben von: Administrator   
Montag, 03. März 2008 um 16:41
Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV fordert die Politik auf, ernst zu machen mit Massnahmen gegen die grassierende Familienarmut. Dazu empfiehlt er unter anderen die Einführung eines Mindestaliments und Ergänzungsleistungen für diejenigen alimentenpflichtigen Eltern, welche diese Mindestunterhaltsbeiträge finanziell nicht tragen können.


Studien bestätigen die Erkenntnis immer wieder: Kinder, die nach einer Trennung, Scheidung oder einem Todesfall in einer Einelternfamilie aufwachsen, sind einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Dem möchte der SVAMV als Dachverband und Fachorganisation der Einelternfamilien mit einem Massnahmenpaket begegnen. Im Zentrum steht die Einführung eines Mindestunterhaltsbeitrags in der Höhe der einfachen Waisenrente, also von gegenwärtig 884 Franken pro Monat. «Wir machen die Erfahrung, dass Scheidungsrichter zunehmend nur noch viel zu tiefe Alimente festlegen – wenn überhaupt. Kürzlich wurde dies auch von einer Studie belegt. Die ganze finanzielle Belastung ist dann von einem Elternteil zu tragen.» Deshalb empfiehlt der SVAMV, den Mindestunterhaltsbeitrag gesetzlich vorzuschreiben und gleichzeitig denjenigen unter die Arme zu greifen, welche diesen Unterhaltsbeitrag aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht leisten können.

Ergänzungsleistung statt Sozialhilfe

Väter und Mütter, die ihre Kinder mit Alimenten unterstützen, sollen immer dann Ergänzungsleistungen erhalten, wenn sie diese Alimente aus eigener wirtschaftlicher Kraft nicht aufbringen können. In der gegenwärtigen Situation müssen geschiedene oder getrennte Väter oder Mütter in wirtschaftlicher Not den Richter anrufen, um eine Herabsetzung ihrer Unterhaltsbeiträge zu verlangen. «Das löst aber das Problem nicht», sagt Anna Hausherr, «weil dann die Verantwortung einfach auf den oder die Alleinerziehende überwälzt wird. Die finanzielle Lücke bleibt.» Zum anderen kennt der SVAMV aus seiner Beratungspraxis viele Beispiele von Unterhaltspflichtigen, die mit dem Einwand, zu wenig Geld zu verdienen, ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen. Die Einwände mögen berechtigt sein oder nicht, «das Leid entsteht dann wiederum beim Kind, und das darf nicht sein», argumentiert Hausherr.
Deshalb empfiehlt der SVAMV eine Lösung über Ergänzungsleistungen. «Diese Lösung liesse sich bei der gegenwärtigen Gesetzesdebatte über die Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien gut einbringen», ist Hausherr überzeugt. Kann ein Vater oder eine Mutter, welche das Kind nicht in Obhut haben, der finanziellen Unterhaltspflicht nicht nachkommen, kann er oder sie Ergänzungsleistungen beantragen. «Dadurch würden viele Einelternfamilien nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sein», ist Hausherr überzeugt. Und in denjenigen Fällen, in denen mit dem SVAMV-Modell das Geld für die Einelternfamilie noch immer nicht reicht, kann diese nach demselben EL-Gesetz weitere Unterstützung bis zum definierten Minimum erhalten. «Die Lösung kann den Trend brechen, dass immer mehr Alleinerziehende zu Sozialhilfeempfängern werden – mit der entsprechenden Stigmatisierung und Verschuldung.»

Zusammenspiel mit der Alimentenbevorschussung

Die vorgeschlagene Massnahme würde auch an der Front der Alimentenbevorschussung Klarheit schaffen: «Wir sind immer wieder mit Kantonen konfrontiert, welche die Alimentenbevorschussung gesetzlich einschränken wollen», sagt Hausherr: «Als Grund führen sie an, es könne nicht Sinn der Bevorschussung sein, ohne zeitliche Beschränkungen einzuspringen, wenn ein Alimentenschuldner seine Unterhaltsbeiträge nicht bezahlen wolle oder könne. Mit der Ergänzungsleistung wird dieses Argument hinfällig.» Denn eine «Uneinbringlichkeit» gebe es mit den Ergänzungsleistungen nicht mehr. Davon erhoffen sich die Alleinerziehenden auch eine Signalwirkung: «Aus lauter Sorge, das bevorschusste Geld nicht mehr zurückzuerhalten, wird sehr viel Aufwand betrieben, um abzuklären, ob eine Alleinerziehende überhaupt Anrecht auf die Bevorschussung hat. Wenn aber eine gute Aussicht besteht beim Inkasso, kann hier der Aufwand verringert werden.» Und die Alimentenbevorschussung kann wieder das werden, was sie ist: eine möglichst unbürokratische Hilfe für diejenigen Einelternfamilien, deren Kinderunterhaltsbeiträge nicht oder nicht rechtzeitig eintreffen, um die anstehenden Rechnungen bezahlen zu können. 

Steuerbefreiung weiterhin nötig

Dazu vertritt der Verband weiterhin die Haltung, dass Alimente, welche für das Kind bestimmt sind, nicht als Einkommen des erziehenden Elternteils betrachtet und versteuert werden dürfen. «Die Unterstützungsbeiträge für Kinder sind ja kein frei verfügbares Einkommen für die Alleinerziehenden, sondern gehören von Gesetzes wegen dem Kind. Die heutige Regelung hingegen gaukelt eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor, die in der Realität gar nicht gegeben ist. Und sie setzt einen falschen Anreiz: Wenn nämlich derjenige Elter, der die Obhut hat, einer Arbeit nachgeht, um nicht von Sozialhilfe abhängig zu sein, wird er mit einer höheren Progressionsklasse bestraft», sagt Anna Hausherr. 

Für weitere Informationen:
Anna Hausherr, Zentralsekretärin SVAMV. 3000 Bern 6.
Telefon:     031/351 77 71
Handy:     079/758 94 48

 

 

 

Interview mit Anna Hausherr, Zentralsekretärin des SVAMV


Frau Hausherr, ist Ihr Vorschlag nicht unnötig – schliesslich erhalten arme Einelternfamilien ja heute schon Sozialhilfe und müssen nicht verhungern.
Hausherr: Die gegenwärtige Situation ist eigentlich unhaltbar: Wenn ein Vater oder auch eine Mutter die Alimente nicht bezahlt – aus welchen Gründen auch immer – dann muss immer der oder die Alleinerziehende die Situation «ausbaden». Sprich: Alimentenbevorschussung und/oder Sozialhilfe beantragen. Das ist stossend. Wir verlangen deshalb eine Regelung, bei der zwingend beide Eltern auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter finanziell für ihre Kinder da sind.

Aber spielt es wirklich eine so grosse Rolle, ob jetzt derjenige Elter, bei dem das Kind aufwächst, die Unterstützung beantragt oder der andere Elter?
Hausherr: Zum einen: Sozialhilfe-Beiträge bleiben der öffentlichen Hand geschuldet. Wir erleben in der Beratungspraxis häufig Situationen, in denen beispielsweise Väter keine oder nur ganz niedrige Alimente bezahlen.  Die Mutter muss dann in der Not zur Sozialhilfe, und wenn sie später einmal erben sollte, muss sie aus dem Erbe die Sozialhilfe-Gelder zurückbezahlen, die sie nur bezogen hat, weil der Kindsvater seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Das ist nicht fair. Und zum andern: Unterstützung zu beantragen ist immer ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, und Eineltern sind ohnehin schon sehr belastet.

Die Eltern, welche eine Unterhaltspflicht haben, können aber doch ihre Alimentenzahlungen auch nicht einfach einstellen – dann müssen die Alleinerziehenden halt den Rechtsweg beschreiten.
Hausherr: In der Theorie ist das so, ja. In der Praxis versetzt das die Alleinerziehenden in einen zusätzlichen Stress. Sie müssen sich einen Anwalt nehmen oder selbst durch den Paragrafen-Dschungel quälen. Vor allem aber dauert das alles sehr lange. Mieten, Krankenkassen-Prämien und Lebensmittel müssen in dieser Zeit aber trotzdem bezahlt werden.

Aber dafür gibt es ja das Instrument der Alimentenbevorschussung: Die Gemeinde schiesst das Geld vor und hilft auch beim Inkasso.

Hausherr: Zum einen: Auch die Alimentenbevorschussung ist an enge Bedingungen geknüpft, und wer selbst ein wenig verdient, erhält häufig schon keine Hilfe mehr – auch wenn es mit dem Familienbudget gerade so knapp aufgeht, solange die Alimente kommen. Zum anderen stellen wir immer wieder fest, dass die Gemeinden gerade beim Inkasso sehr zurückhaltend sind. Es scheint ihnen unangenehm, die säumigen Zahler an ihre Pflichten zu erinnern oder diese sogar auf dem Rechtsweg einzufordern. Zum Teil wird als Argument sogar angeführt, das Verhältnis zwischen dem nicht erziehenden Elter und dem Kind würde durch ein solches Inkassoverfahren gestört, deshalb lasse man es lieber bleiben.

Deshalb hat die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen ja vorgeschlagen, dass z.B. Väter, welche zu wenig verdienen, um die Alimente bezahlen zu können, selbst zur Sozialhilfe gehen sollen.

Hausherr: Diese Argumentation ist grundsätzlich logisch und erfüllt auch die Forderungen aus dem Gleichstellungsgedanken heraus. Wir wissen aber von den Alleinerziehenden in unserer Beratung nur zu gut, mit welchen Stigmatisierungen der Gang zur Sozialhilfe verbunden ist. Wir erachten es deshalb als eine bessere Lösung, die Ergänzungsleistungen entsprechend auszugestalten.

Allerdings ist fraglich, ob ein solcher Ausbau des Sozialwesens überhaupt finanzierbar ist. Die politischen Parteien – wie auch die Kantone – waren in der Vernehmlassung ziemlich gespalten.

Hausherr: Insgesamt immerhin hat die Vernehmlassung eine mehrheitliche Zustimmung zu den Vorschlägen erfahren. Wir stellen auch fest, dass alle vor den Wahlen gerne davon reden, dass sie eine familienfreundliche Politik machen wollen. Jetzt ist der Tatbeweis gefordert. In regelmässigen Abständen erscheinen Studien, welche die Problematik von Armut und Einelternfamilien belegen. Während der Mittelstand und die Oberschicht über Steuererleichterungen und Familienzulagen jährlich mit 4,5 Milliarden entlastet werden, zahlen diejenigen Kantone, die heute schon bedarfsabhängige Hilfen an arme Familien kennen, nur etwa 50 Millionen Franken aus.

Sie fordern Steuerfreiheit für die Alimente – und gleichzeitig sollen die Alimente von demjenigen, der sie bezahlt, weiterhin abgezogen werden können. Gegner kritisieren, damit werde die Zweielternfamilie gegenüber der Einelternfamilie diskriminiert.
Hausherr: Ja, und es wird sogar behauptet, wir setzten damit einen Anreiz, um sich aus steuerlichen Vorteilen heraus scheiden zu lassen. Mit Verlaub: Das ist doch Unfug. Fakt ist: Mit einer Trennung, einer Scheidung oder dem Tod eines Elters entsteht eine Situation, die häufig sehr schwierig ist finanziell – für alle Beteiligten. Die steuerliche Entlastung, die wir vorschlagen, ist nicht mehr als ein kleiner Ausgleich für alle Mehrbelastungen, welchen die Einelternfamilie ausgesetzt ist. Und sie kommt ganz besonders den Kindern zugute.

Aber kann denn die öffentliche Hand auf soviel Steuereinnahmen einfach verzichten?

Hausherr: Sie verzichtet ja an verschiedenen Orten, wie die gegenwärtigen Vorlagen für Steuersenkungen zeigen. Hinzu kommt: Man muss das Gesamtbild betrachten: Eine tiefere Steuerbelastung verhilft den Einelternfamilien zu mehr Kaufkraft – und dieses Geld wird ja benötigt, sprich: ausgegeben. Dadurch entstehen Arbeitsplätze, die Wirtschaft generiert Umsatz und über die Unternehmensgewinne kommen Steuern wieder herein.
Insgesamt stimmen ja viele Parameter nicht, beim Steuerrecht. Erklären Sie mir zum Beispiel, warum denn mit dem 18. Lebensjahr des Kindes der geschiedene Vater plötzlich die Alimente nicht mehr absetzen kann, dafür aber beispielsweise im Kanton Zürich einen pauschalen Kinderabzug von 6800 Franken. Und ab dem gleichen Zeitpunkt die Mutter, bei der das Kind weiterhin wohnt bis zum Ende des Studiums, überhaupt nichts mehr abziehen kann, sofern der Vater Alimente bezahlt?

 

 

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