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Der SVAMV informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit über die spezifischen Belange der Einelternfamilien.

Er ist Ansprechpartner für Politikerinnen und Politiker und für Behörden auf eidgenössischer und kantonaler Ebene.

Er unterstützt Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei der Erarbeitung von Vorstössen zugunsten von Einelternfamilien, formuliert politische Initiativen und beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren

 

 

20. August 2009

Keine Steuer-Strafe für Einelternfamilien!

Erst ein Etappensieg

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat sich gegen die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes ausgesprochen, die den Kantonen ermöglichen würde, den Einelternfamilien mehr Steuern aufzubürden. Ein Etappensieg!
Der Kommissionsentscheid zugunsten der Einelternfamilien fiel jedoch nur knapp, und der Nationalrat muss ihm in der Septembersession noch zustimmen. Schliesslich muss der Ständerat auf die Linie der Nationalratskommission einschwenken.
Die Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes stiess zwar in der Vernehmlassung auf breite Ablehnung. Die Parteien CVP, SP, SVP, EVP und Grüne sprechen sich für die Beibehaltung des heutigen Rechts aus. Die Kantone jedoch drängen darauf, und sie sind entscheidend, um der Steuerrevision zur Entlastung von Familien zum Erfolg zu verhelfen.
Die Gefahr ist also längst nicht gebannt, dass die Einelternfamilien die Besserstellung der Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer mit höheren Kantons- und Gemeindesteuern werden bezahlen müssen. Und vor allem letztere belasten das Familienbudget!
Damit würden ausgerechnet die wirtschaftlich verletzlichsten Familien benachteiligt, und das im Rahmen einer Steuerrevision, die – endlich – Familien mit Kindern entlasten soll! Das ist skandalös. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV verlangt nachdrücklich den Verzicht auf diese StHG-Änderung.
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11. August 2009

Keine Steuer-Strafe für Einelternfamilien!

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes den Kantonen ermöglichen, den Einelternfamilien mehr Steuern aufzubürden. Der Nationalrat soll diesen Vorschlag nun vertieft prüfen, so der Beschluss des Ständerats vom 11. August. Das ist dringend nötig: Die vorgeschlagene Änderung – die auf breite Ablehnung gerade bei den Parteien stiess – benachteiligt ausgerechnet die wirtschaftlich verletzlichsten Familien, und das im Rahmen einer Steuerrevision, die – endlich – Familien mit Kindern entlasten soll! Das ist skandalös. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV verlangt nachdrücklich den Verzicht auf diese StHG-Änderung.
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Ausführlichere Informationen dazu finden Sie in unserem Brief an die zuständige Nationalratskommission >> Mehrbelastung der Einelternfamilien verhindern

 

 

15. April 2009

Revision der Familienbesteuerung

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV ruft dazu auf, keine neue Armutsfalle für Einelternfamilien zu schaffen

Der Bundesrat will Familien mit Kindern entlasten. Gleichzeitig sollen Einelternfamilien steuerlich schlechter gestellt werden: Die  Kantone sollen sie nicht mehr gleich entlasten müssen wie die Familien verheirateter Eltern, und ihnen so mehr Steuern aufbürden können. Dabei zeigen zahlreiche Untersuchungen immer wieder, dass Einelternfamilien wirtschaftlich besonders belastet und verletzlich sind. Der SVAMV ruft deshalb dazu auf, keine neue Armutsfalle für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder zu schaffen und daher die Gesetzesänderung in der Vernehmlassung abzulehnen.

Konkret will der Bundesrat – nicht zuletzt aufgrund der Forderung verschiedener Kantone - die Sätze 2 und 3 von StHG Art. 11 Abs. 1 gestrichen werden, die den Kantonen vorschreiben, den alleinerziehenden Eltern die gleiche Steuerermässigung zu gewähren wie den Ehepaaren.

Der Änderungsvorschlag wird damit begründet, dass die Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz, welche den Einelternfamilien hilft, nach bundesrechtlicher Rechtsprechung verfassungswidrig sei. Dies ist falsch und irreführend, denn das Bundesgericht urteilt nicht über die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen und hat sich diesbezüglich im Zusammenhang mit der Besteuerung Alleinerziehender auch nicht abschliessend geäussert.

Die Bestimmung des Steuerharmonisierungsgesetzes, welche die Einelternfamilien schützt, ist verfassungskonform

Art. 11 Abs. 1 StHG greift nicht in die Tarifautonomie der Kantone ein, wie behauptet wird, sondern setzt bloss steuersystematische Leitplanken für die Belastungsrelationen zwischen zwei Gruppen von Steuerpflichtigen. Die Höhe der Belastung an sich und die Wahl der Methode stehen den Kantonen frei.

Die Bestimmung, Einelternfamilien und Ehepaare gleich zu entlasten, stimmt zudem mit dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit überein.

Es ist wissenschaftlich belegt und leuchtet auch unmittelbar ein, dass alleinerziehende Eltern bei gleicher Kinderzahl und gleichem Einkommen wirtschaftlich gerade nicht leistungsfähiger sind als verheiratete Elternpaare. Der Wegfall eines Vaters oder einer Mutter führt nicht zu Kostenersparnissen, sondern im Gegenteil zu Mehrausgaben, da ein Vater oder eine Mutter fehlt, der/die mithilft, den Lebensunterhalt der Kinder zu bestreiten, sie zu erziehen und zu betreuen und den Haushalt zu besorgen.

Zudem müssen Alleinerziehende die Kinderalimente – also die Kinderkosten des andern Elters – als Einkommen versteuern, was ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weiter schwächt.

Zusätzliche Informationen finden sie im Brief und Artikel im Anhang. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung: Anna Hausherr, Tel 031 351 77 71, 079 758 94 48.

Familienbesteuerung Medienmitteilung als >> PDF

>> Brief Vernehmlassung an Herr BR Merz

>>Brief Vernehmlassung  an Interessierte

Gerhard Hauser, Fürsprecher Bern, >> Artikel zur Besteuerung Alleinerziehender

 

 

 

28. Januar 2009

Der Bundesrat will die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel machen. Damit erweist er den Kindern einen Bärendienst.

Kein Zweifel: Die gemeinsame elterliche Sorge ist eine gute Sache, wenn getrennte Eltern sich einigen können. Sonst aber fördert sie lange Auseinandersetzungen, unter denen Kinder erwiesenermassen besonders leiden. Sie als Regel einzuführen, ist deshalb falsch.

Hinzu kommt: Der Bundesrat will die gemeinsame Elternschaft nach der Scheidung fortführen. Sein Vorschlag ist aber dazu gar nicht geeignet. Denn die elterliche Sorge ist nur ein Teil der elterlichen Verantwortung und regelt einzig, wer für das Kind Entscheidungen treffen darf. Es ist denn auch erwiesen, dass das Sorgerechtsmodell keinen Einfluss darauf hat, ob sich getrennte Eltern um ihre Kinder kümmern oder nicht.

Der Bundesrat will überdies die Verletzung des Besuchsrechts strafbar machen – aber nur, wenn die obhutsleistende Mutter oder der obhutsleistende Vater TäterIn ist. Eltern, die ihr Kind im Stich lassen und das Besuchsrecht vernachlässigen, sollen ungeschoren bleiben. Damit werden die Rechte des Kindes mit Füssen getreten.

Mit seinem Vorschlag hat der Bundesrat die Chance versäumt, dringend nötige Verbesserungen zum Wohl der Kinder vorzulegen, zum Beispiel den Schutz vor Armut. Denn immer noch sind die Kinder getrennter Eltern übermässig von Armut betroffen.

Die elterliche Verantwortung zu stärken ist wichtig, aber nicht erst im Fall einer Scheidung, sondern schon von Anfang an. Der Verband der Alleinerziehenden schlägt deshalb vor, dass alle Eltern auf die Geburt eines Kindes hin eine Vereinbarung treffen, wie sie die Betreuung, die Sorge für den Lebensunterhalt und die Entscheidungen unter sich aufteilen, und wie sie für ihr Kind sorgen wollen, wenn sie sich einmal trennen sollten.

Positionspapier des SVAMV als PDF oder als Doc

 

 

 

25. Februar 2008

Die Armut von Einelternfamilien wirksam bekämpfen


Kinder in Einelternfamilien sind einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. – Das wissen wir nicht erst seit gestern. Passiert ist bisher allerdings wenig. Lösungsansätze, die sich an den spezifischen Armutsursachen bei Einelternfamilien orientieren, werden noch wenig diskutiert. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter lanciert deshalb ein Paket von umsetzbaren Vorschlägen. Er will damit das politische System ins Handeln bringen und für Massnahmen gewinnen, welche die speziellen Armutsrisiken für Alleinerziehende und ihre Kinder gezielt angehen.


Der SVAMV als Dachverband und Fachorganisation der Einelternfamilien schlägt ein Paket von vier Massnahmen gegen die Armut der Einelternfamilien vor, die bei den spezifischen Armutsursachen ansetzen. Die Vorschläge haben zum Ziel, die Beteiligung des Elters, der die Kinder nicht in seiner Obhut hat, an den Kinderkosten zu sichern, spezifische Hürden für die Erwerbsarbeit der Alleinerziehenden zu beseitigen, Eineltern – nicht zuletzt im Interesse der Kinder – vom Kampf um die materiellen Existenz zu entlasten und ihnen und ihren Kindern ausreichend Familienzeit zu ermöglichen. >>> mehr

Die Armut von Einelternfamilien wirksam bekämpfen – SVAMV-Vorschläge

 

weitere Informationen zu Einelternfamilien:

 

 

 

 

21. Februar 2008

Erfolg für die Einelternfamilien im Kanton St. Gallen

Der Grosse Rat des Kantons St. Gallen hat am vergangenen Dienstag Solidarität mit den Einelternfamilien bewiesen: Gegen den Antrag der Regierung hat er ein Gesetz verabschiedet, dass vielen Hunderten von Alleinerziehenden Steuern zurückbezahlt. Insgesamt rund 30 Millionen Franken.

mehr dazu >> Erfolg für die Einelternfamilien

 

Brief an den Kantonsrat St. Gallen

Rückzahlung von Steuern an Einelternfamilien

download: Steuerrückerstattung an Alleinerziehende

 

 

SVAMV Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Postfach 334, 3000 Bern 6, Tel. 031 351 77 71, Email: info@svamv.ch

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